Information zu gespeicherten Daten

Laut Datenverordnung - Verordnung (EU) 2023/2854 - Artikel 3 - Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer, müssen Informationen der gespeicherten Daten dem Anwender zur Verfügung gestellt werden.

Für folgende KOSTAL Geräte können Sie die Daten abrufen, speichern oder löschen: