Qualifikation des Personals

Folgende Tätigkeiten, die in dieser Anleitung beschrieben werden, dürfen ausschließlich von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Die qualifizierte Elektrofachkraft muss grundlegende Kenntnisse und Kenntnisse der zugehörigen Fachbegriffe in Elektrotechnik besitzen (geschult nach DIN VDE 1000-10, BVG A3 Unfallverhütungsvorschrift oder einer international vergleichbaren Norm).