Übersicht Rundsteuerempfänger/Steuerbox zusätzlich mit Leistungsbegrenzung nach §14a
Wird eine Leistungsreduzierung nach §14a gefordert, ist folgender Anschluss für den Rundsteuerempfänger/Steuerbox vorzunehmen.
Die Leistungsbegrenzung des Wechselrichters erfolgt dabei durch den Energieversorger. Sendet der Energieversorger über den Rundsteuerempfänger/Steuerbox das Leistungsbegrenzungssignal an die Digitaleingänge des Wechselrichters, wird der Leistungsbezug aus dem Netz nach §14a EnWG begrenzt.
Die maximale Aufnahmeleistung ist nach der Inbetriebnahme im Webserver unter Allgemein > Digitaleingänge > Leistungsbegrenzung nach §14a zu konfigurieren. Aktuell ist dieser auf maximal 4200 W zu begrenzen.
Wenn die Leistungsbegrenzung aktive ist, kann eine angeschlossene Batterie am Wechselrichter dann nur noch mit der eingestellten maximalen Leistung aus dem Netz aufgeladen werden.
1 | Anschlussklemme X401 |
2 | Steuerleitung vom Rundsteuerempfänger zum Wechselrichter mit Dichtring und |
3 | Rundsteuerempfänger / FNN-Steuerbox |