Übersicht Rundsteuerempfänger/Steuerbox zusätzlich mit Leistungsbegrenzung nach §14a

Wird eine Leistungsreduzierung nach §14a gefordert, ist folgender Anschluss für den Rundsteuerempfänger/Steuerbox vorzunehmen.

Die Leistungsbegrenzung des Wechselrichters erfolgt dabei durch den Energieversorger. Sendet der Energieversorger über den Rundsteuerempfänger/Steuerbox das Leistungsbegrenzungssignal an die Digitaleingänge des Wechselrichters, wird der Leistungsbezug aus dem Netz nach §14a EnWG begrenzt.

Die maximale Aufnahmeleistung ist nach der Inbetriebnahme im Webserver unter Allgemein > Digitaleingänge > Leistungsbegrenzung nach §14a zu konfigurieren. Aktuell ist dieser auf maximal 4200 W zu begrenzen.

Wenn die Leistungsbegrenzung aktive ist, kann eine angeschlossene Batterie am Wechselrichter dann nur noch mit der eingestellten maximalen Leistung aus dem Netz aufgeladen werden.

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Anschlussklemme X401

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Steuerleitung vom Rundsteuerempfänger zum Wechselrichter mit Dichtring und

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Rundsteuerempfänger / FNN-Steuerbox