Leistungsbegrenzung nach §14a

Manche Energieversorger verlangen bei bestimmten größeren Energieverbrauchern (Wärmepumpen, Wallbox oder auch das Laden einer Batterie am Wechselrichter aus dem Netz), dass diese nach §14a durch den Energieversorger gesteuert werden können.

Der Wechselrichter bietet diese Möglichkeit (z. B. Leistungsbegrenzung), die Steuervorgabe vom Energieversorger umzusetzen bzw. diesen nachzukommen.

Die Leistungsbegrenzung des Wechselrichters erfolgt dabei durch den Energieversorger. Sendet der Energieversorger über den Rundsteuerempfänger/Steuerbox das Leistungsbegrenzungssignal an die Digitaleingänge des Wechselrichters, wird der Leistungsbezug aus dem Netz nach §14a EnWG begrenzt.

Die maximale Aufnahmeleistung ist nach der Inbetriebnahme im Webserver unter Allgemein > Digitaleingänge > Leistungsbegrenzung nach §14a zu konfigurieren. Aktuell ist dieser auf maximal 4200 W zu begrenzen.

Wenn die Leistungsbegrenzung aktive ist, kann eine angeschlossene Batterie am Wechselrichter dann nur noch mit der eingestellten maximalen Leistung aus dem Netz aufgeladen werden.

Eine weitere Möglichkeit der Leistungsbegrenzung nach §14a, ist die Steuerung über den EEBus Use Cases LPC. Dazu wird der Wechselrichter über LAN mit einer FNN-Steuerbox mit dem Internet verbunden (wird vom Energieversorger bereitgestellt), über welche die Steuerbefehle an den Wechselrichter gesendet werden.

Im Wechselrichter selber muss dazu das EEBus Protokoll aktiviert werden und die FNN-Steuerbox angebunden werden werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter EEBus.