Begrenzung der PV-Einspeiseleistung

Die Einspeiseleistung ist auf den durch den Energieversorger (EVU) vorgegebenen Wert (z. B. 70 %) zu reduzieren, wenn durch das EVU eine Abregelung der PV-Leistung vorgeschrieben ist und die Wirkleistungssteuerung bei Ihnen nicht mit einem Rundsteuerempfänger realisiert werden kann oder nicht gewünscht ist.

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Fehlerhafte Einstellungen durch fehlendes Fachwissen.

Der Anlagenbetreiber ist verantwortlich für die korrekte Einstellung der Wirkleistungsbegrenzung. Die für Ihre Anlage zulässige Wirkleistung nennt Ihnen Ihr Netzbetreiber.

Wir empfehlen Ihnen, alle Einstellungen durch Ihren Installateur vornehmen zu lassen.

Fragen Sie bei Ihrem EVU nach, welche Leistungsbegrenzung für Sie gilt.

Die Leistungsbegrenzung kann über das Wechselrichtermenü Einstellungen/Information > Servicemenü > Energiemanagement > Eingabe der max. Einspeiseleistung oder über den Webserver unter Servicemenü > Energiemanagement > Begrenzen auf [W] eingestellt werden.

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In einigen Anwendungsfällen kann ein kompatibler Energiezähler als eine kostengünstige Alternative zum Rundsteuerempfänger angesehen werden. Dabei wird die Einspeisung zwar durch das EVU begrenzt, aber der Wechselrichter steuert den Energiefluss so (Eigenverbrauch im Hausnetz und Einspeisung in das öffentliche Netz), dass möglichst wenig oder keine selbst erzeugte Energie verloren geht.

Dazu kann im Wechselrichter die dynamische Wirkleistungssteuerung aktiviert werden. Wirkleistungssteuerung