Übersicht Rundsteuerempfänger/Steuerbox zusätzlich mit Leistungsbegrenzung nach §14a

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Leistungsreduzierung nach §14a - nur für Deutschland gültig

Die Leistungsreduzierung nach §14a gilt für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.

Wird eine Leistungsreduzierung nach §14a vom Energieversorger gefordert wird, ist folgender Anschluss für den Rundsteuerempfänger/Steuerbox vorzunehmen.

Die Leistungsbegrenzung des Wechselrichters erfolgt dabei durch den Energieversorger. Sendet der Energieversorger über den Rundsteuerempfänger/Steuerbox das Leistungsbegrenzungssignal an die Digitaleingänge des Wechselrichters, wird der Leistungsbezug aus dem Netz nach §14a EnWG begrenzt.

Die maximale Aufnahmeleistung ist nach der Inbetriebnahme im Webserver unter Allgemein > Digitaleingänge > Leistungsbegrenzung nach §14a zu konfigurieren. Aktuell ist dieser auf maximal 4200 W zu begrenzen.

Wenn die Leistungsbegrenzung aktiv ist, kann eine angeschlossene Batterie am Wechselrichter dann nur noch mit der eingestellten maximalen Leistung aus dem Netz aufgeladen werden.

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Anschlussklemme X401

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Steuerleitung vom Rundsteuerempfänger zum Wechselrichter mit Dichtring und

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Rundsteuerempfänger / FNN-Steuerbox