Leistungsbegrenzung nach §14a

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Leistungsreduzierung nach §14a - nur für Deutschland gültig

Die Leistungsreduzierung nach §14a gilt für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.

Manche Energieversorger verlangen bei bestimmten größeren Energieverbrauchern (Wärmepumpen, Wallbox oder auch das Laden einer Batterie am Wechselrichter aus dem Netz), dass diese nach §14a durch den Energieversorger gesteuert werden können.

Der Wechselrichter bietet diese Möglichkeit (z. B. Leistungsbegrenzung), die Steuervorgabe vom Energieversorger umzusetzen bzw. diesen nachzukommen.

Die Leistungsbegrenzung des Wechselrichters erfolgt dabei durch den Energieversorger. Sendet der Energieversorger über den Rundsteuerempfänger/Steuerbox das Leistungsbegrenzungssignal an die Digitaleingänge des Wechselrichters, wird der Leistungsbezug aus dem Netz nach §14a EnWG begrenzt.

Die maximale Aufnahmeleistung ist nach der Inbetriebnahme im Webserver unter Allgemein > Digitaleingänge > Leistungsbegrenzung nach §14a zu konfigurieren. Aktuell ist dieser auf maximal 4200 W zu begrenzen.

Wenn die Leistungsbegrenzung aktiv ist, kann eine angeschlossene Batterie am Wechselrichter dann nur noch mit der eingestellten maximalen Leistung aus dem Netz aufgeladen werden.

Eine weitere Möglichkeit der Leistungsbegrenzung nach §14a ist die Steuerung über den EEBus Use Cases Limitation of Power Consumption (LPC) und Limitation of Power Production (LPP). Dazu wird der Wechselrichter über LAN mit einer FNN-Steuerbox mit dem Internet verbunden (wird vom Energieversorger bereitgestellt), über welche die Steuerbefehle an den Wechselrichter gesendet werden.

Im Wechselrichter selber wird zuerst das EEBus Protokoll aktiviert. Anschließend dann noch der EEBus-Gegenstelle (der CLS-Adapter) vertrauen, um die Verbindung herzustellen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter EEBus.