Begrenzung der PV-Einspeiseleistung
Wird durch den Energieversorger (EVU) bei Ihrer PV-Anlage eine Abregelung der PV-Leistung vorgeschrieben und kann die Wirkleistungssteuerung bei Ihnen nicht mit einem Rundsteuerempfänger realisiert werden oder ist nicht gewünscht, dann ist die Einspeiseleistung auf den durch das EVU vorgegebenen Wert (z. B. 70 %) zu reduzieren.
WICHTIGE INFORMATION
Fehlerhafte Einstellungen durch fehlendes Fachwissen.
Der Anlagenbetreiber ist verantwortlich für die korrekte Einstellung der Wirkleistungsbegrenzung. Die für Ihre Anlage zulässige Wirkleistung nennt Ihnen Ihr Netzbetreiber.
Wir empfehlen Ihnen, alle Einstellungen durch Ihren Installateur vornehmen zu lassen.
Fragen Sie bei Ihrem EVU nach, welche Leistungsbegrenzung für Sie gilt.
Die Leistungsbegrenzung kann über das Wechselrichtermenü Einstellungen/Information > Servicemenü > Energiemanagement > Eingabe der max. Einspeiseleistung oder über den Webserver unter Servicemenü > Energiemanagement > Begrenzen auf [W] eingestellt werden.
INFO
In einigen Anwendungsfällen kann ein kompatibler Energiezähler als eine kostengünstige Alternative zum Rundsteuerempfänger angesehen werden. Dabei wird die Einspeisung zwar durch das EVU begrenzt, aber der Wechselrichter steuert den Energiefluss so (Eigenverbrauch im Hausnetz und Einspeisung in das öffentliche Netz), dass möglichst wenig oder keine selbst erzeugte Energie verloren geht.
Dazu kann im Wechselrichter die dynamische Wirkleistungssteuerung aktiviert werden. Wirkleistungssteuerung