Warum Wirkleistungssteuerung?
In einigen Ländern oder durch das lokale Energieversorgungsunternehmen (EVU) kann vorgeschrieben werden, dass nicht die volle Leistung (z. B. nur 70 %) der PV-Anlage in das öffentliche Netz eingespeist werden darf.
Deshalb bieten einige EVU in diesem Fall den Besitzern von PV-Anlagen die Möglichkeit, ihre Anlage durch das EVU über eine variable Wirkleistungssteuerung regeln zu lassen und somit die Erzeugungsleistung wieder auf bis zu 100 % zu erhöhen.
Fragen Sie bei ihrem EVU nach, welche Anwendungsregel für Sie gilt.
Der Planer einer PV-Anlage kann in der Regel zwischen zwei Arten der Wirkleistungssteuerung auswählen:
INFO
Bei der Auswahl der Wirkleistungssteuerung prüfen, welche der beiden Möglichkeiten den besseren Energieertrag für Sie erzielt.
- Begrenzung der Einspeiseleistung auf einen definierten Prozentsatz der PV-Leistung am Netzanschlusspunkt
Begrenzung der PV-Einspeiseleistung - Wirkleistungssteuerung mit einem Rundsteuerempfänger
Wirkleistungssteuerung mit einem Rundsteuerempfänger